Hallo Dashy, zum Grundsatz der Selbstbestimmung gehört, dass der Pflegebedürftige zwischen den Einrichtungen und Diensten unterschiedlicher Leistungsträger wählen kann. Kein Pflegebedürftiger ist also zum Beispiel gezwungen, in ein bestimmtes stationäres Pflegeheim zu gehen. Soweit möglich, soll den Wünschen des Pflegebedürftigen entsprochen werden. Auch ist auf die religiösen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen Rücksicht zu nehmen. Hoffe ich habe dir damit geholfen.